Gewählt wird:
Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeiräte
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) ist, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde seinen Wohnsitz oder seinen dauernden Aufenthalt hat; Entsprechendes gilt für den Ortsbezirk. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung
Wahlberechtigt sind alle ausländischen Personen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren dauernden Aufenthalt haben. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Bei Kommunalwahlen können die Stimmen auf die Bewerberinnen und Bewerber eines Wahlvorschlages oder unterschiedliche Wahlvorschläge verteilt werden (panaschieren). Dabei können je Bewerberin bzw. Bewerber jeweils bis zu drei Stimmen vergeben werden (kumulieren)..
Weitere Informationen zum Wahlrecht und wie das mit dem Panaschieren und Kumulieren funktioniert gibt es hier (inkl. Video):
https://frankfurt.de/service-und-rathaus/stadtpolitik/wahlen/kommunalwahlen/wahlverfahren
